Urteil Modelsweek vom 19. März 2021 aus Niedersachsen:
Das Amtsgericht in Jever stellt klar:
„Ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß §§ 312b, 312g, 355 Abs. 1 BGB stand der Beklagten nicht zu, weil sie bei Abschluss des Vertrages als Unternehmerin im Sinne des § 14 BGB gehandelt hat. Unternehmer ist gemäß § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Verbraucher ist dagegen gemäß § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, das überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Bei rechtsgeschäftlichem Handeln einer natürlichen Person ist grundsätzlich anzunehmen, dass diese als Verbraucher auftritt. Voraussetzung ist aber, dass es sich um ein zu privaten Zwecken vorgenommenes Rechtsgeschäft handelt. Über die Zuordnung zum privaten bzw. geschäftlichen Bereich entscheidet dabei nicht der innere Wille des Handelnden, sondern der Inhalt des Geschäfts, welcher durch Auslegung zu ermitteln ist.“
Eine Kopie des Urteil vom 19. März 2021 können Sie sich hier herunterladen.